Bei unserem Schiesswagen versuchen die Schützen möglichst unter anderem beim Jagd-, Pyramiden-, Herz- und Blumenschießen attraktive Preise zu gewinnen. Es wird mit Luftgewehren oder Lasergewehre geschossen.
Wir haben als Betreiber eine Erlaubnis nach § 27 (1) Waffengesetz zum Betreiben zum „Schießen zur Belustigung“. Der Schießwagen ist sicherheitstechnisch von einem Schießstandsachverständigen sowie vom TÜV abgenommen.